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Leistungen

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Betreuung von chronischen Erkrankungen / DMP

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die chronisch Erkrankten dabei helfen sollen ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen und die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten. Nicht zuletzt wurden DMP mit dem Ziel eingeführt, die ärztliche Behandlung langfristig zu verbessern. Sie werden auch „Chronikerprogramme“ genannt.
Die Programme werden in Deutschland seit 2002 von den gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten angeboten. Sie umfassen regelmäßige Arzttermine mit Beratungsgesprächen und Untersuchungen sowie die Vermittlung von Hintergrundinformationen zum Beispiel durch Schulungen. Arztpraxen, die eine Behandlung im Rahmen von DMP-Programmen anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und festgelegte Qualitätsanforderungen einhalten.
DMP ́s bieten wir für folgende Erkrankungen an:
– Diabetes mellitus Typ II
– Koronare Herzkrankheit (KHK)
– Asthma / COPD (chron. obstruktive Lungenerkrankung)

Vorsorgeuntersuchungen / Früherkennung

Vorsorgeuntersuchung dienen der frühzeitigen Erkennung von chronischen Erkrankungen und Krebserkrankungen. Die Vorsorgeuntersuchungen werden von allen Krankenkassen in einem streng geregelten zeitlichen Intervall vorgegeben. Hierunter fallen neben der körperlichen Untersuchung auch Blutuntersuchungen die laborchemisch ausgewertet werden, beispielsweise die Blutfette wie das Cholesterin.
Der vorgegebene zeitliche Intervall der Krankenkassen sind wie folgt:
– allgemeine Vorsorgeuntersuchung (alle 3 Jahre)
– Hautkrebs (alle 2 Jahre)
– Prostata (jährlich)
Die weiblichen Vorsorgeuntersuchungen, wie Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs werden vom Gynäkologen*in durchgeführt.
Darmkrebsvorsorge wird vorzugsweise durch eine Darmspiegelung durch den Gastroeneterologen*in durchgeführt und sollte ab dem 50. Lebensjahr begonnen werden. Das zeitliche Intervall kann hier je nach Befund variieren.

Abweichungen von den vorgegebenen zeitlichen Intervallen können als zusätzliche Leistung (IGEL) angeboten werden, sind jedoch nicht von den Krankenkassen abgedeckt und müssen selbst bezahlt werden.

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen.
Vor dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Die Untersuchung soll gewährleisten, dass die Jugendlichen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind.
Ein Jahr nach Beginn der Arbeit muss eine Nachuntersuchung stattfinden, damit eventuelle Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung der Jugendlichen festgestellt werden können.

Untersuchung von Feuerwehrangehörigen

Die feuerwehrtechnische Untersuchungen dient der Feststellungen der Einsatztauglichkeit für Feuwerwehrangehörige, welche über eine zusätzliche Ausbildung als Atemschutzgeräteträger verfügen. Bestandteile der G26-Untersuchung sind ein Lungenfunktionstest, Hörtests, EKG und Belastungs-EKG, Blutbild, Urintest, sowie eine körperliche Untersuchung.
Diese Untersuchungen müssen altersabhängig in genau vorgegebene zeitlichen Intervallen wiederholt werden, sonst erlischt die Erlaubnis zum Tragen eines Atemschutzgerätes.
Diese Untersuchung ist erforderlich, da Feuerwehrangehörige unter der Verwendung von Atemschutzgeräten extremen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind und dient der körperlichen Unversehrtheit der Feurwehrangehörigen unter diesen Extrembedingungen.

Notfallmedizin

Notfallerkrankungen wie beispielsweise ein Herzinfarkt, akute Luftnot, allergische Reaktion oder Schlaganfall werden von uns in der Praxis unverzüglich versorgt und an den Rettungsdienst übergeben.

Dr. Philipp Kienle ist als Notarzt im Rettungsdienstbereich Lörrach auf den Rettungswachen Lörrach, Binzen und Schopfheim im Einsatz.

Manuelle Medizin

Die manuelle Medizin beschäftigt sich im Rahmen der Schmerztherapie mit Blockierungen und Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Extremitäten. Durch spezielle Grifftechniken können Blockierungen in Gelenken gelöst und Verspannungen des muskuloskeletalen Bewegungsapparates therapiert werden. 

Palliativmedizin

Palliativmedizin ist  – nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin – die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. 

NäPa (nichtärztliche Praxisassistenz)

Durch eine spezielle Weiterbildung kann eine medizinische Fachangestellte (MfA) sich zur nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) ausbilden lassen. Sie unterstützt dann das Ärzteteam bei der Betreuung der Patienten*in, etwa bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Die NäPa bleibt hierbei in engem Kontakt mit dem zuständigen Arzt des Ärzteteams des Hausarztzentrums Rebland. Nach den Hausbesuchen bespricht die NäPa die Besuche mit dem zuständigen Arzt.

IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen beim Arzt, die nicht von der Krankenkasse getragen werden und Patienten somit selbst bezahlen müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“. IGeL sind ein Zusatzangebote, welche auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden können. Hierunter fallen beispielsweise spezielle laborchemische Bestimmungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ausserhalb der von den Krankenkassen vorgegeben zeitlichen Intervalle, Akupunktur, Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch, etc.. Eine genaue Übersicht über unsere IGeL – Leistungen finden sie ebenfalls auf unserer Homepage.